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Was passiert bei Rücklastschriften? |
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Tuesday, 24. August 2004 |
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Rücklastschriften, das heißt, das Nichtbezahlen der Accountgebühren, sind für beide Seiten ärgerlich. Die Banken berechnen uns Kosten und bei uns entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand, um die Gebühren anzumahnen. Kommt es zu einer Rücklastschrift berechnen wir generell 10,00 Euro als Kosten. Erfolgt eine schriftliche Mahnung schlägt diese mit 5 Euro zu Buche. Man sollte also stets dafür sorgen, dass die Accountgebühren zum Stichtag abgebucht werden können!
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